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Glossar: Begriffe der stationären Jugendhilfe

Kurze, fachlich saubere Definitionen der wichtigsten Begriffe. Jeder Eintrag verlinkt, wo sinnvoll, auf die ausführliche Seite.

ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)

Der fallzuständige Fachdienst des Jugendamts. Der ASD prüft Bedarfe nach § 27 SGB VIII, steuert das Hilfeplanverfahren und wählt Träger und Setting aus.

Beschluss nach § 1631b BGB

Familiengerichtliche Genehmigung einer Unterbringung Minderjähriger, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist. Zulässig nur zur Abwendung erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung, befristet und verhältnismäßig. Mehr dazu →

Einzelpädagogische Maßnahme (EPM)

Praxisbegriff für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII: ein 1:1-Setting mit fester Bezugsperson und individuellem Konzept. Mehr dazu →

Entgeltvereinbarung

Vereinbarung zwischen Träger und öffentlichem Jugendhilfeträger über Leistung, Qualität und Vergütung einer Hilfe (§§ 78a ff. SGB VIII).

Erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis nach § 30a BZRG, das auch kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen unterhalb der allgemeinen Aufnahmeschwellen ausweist. In der Jugendhilfe Voraussetzung für jede Tätigkeit mit Schutzbefohlenen.

Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)

Stationäre Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung oder Wohngruppe; verbindet Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten. Mehr dazu →

Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII)

Strukturierter Prozess, in dem Jugendamt, Sorgeberechtigte und junger Mensch Art, Umfang und Ziele einer Hilfe festlegen und regelmäßig überprüfen.

Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)

Vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts in akuten Gefährdungslagen. Keine Hilfe zur Erziehung, sondern Krisenintervention mit anschließender Perspektivklärung.

Intensivpädagogik

Sammelbegriff für Settings mit deutlich erhöhter Betreuungsdichte und, wo erforderlich, struktureller Sicherung für junge Menschen mit erheblicher Gefährdungslage. Mehr dazu →

Landesjugendamt (LJA)

Überörtlicher Träger der Jugendhilfe mit Aufsichts- und Beratungsfunktion, unter anderem zuständig für Betriebserlaubnisse und die Zustimmung zu Sicherheitseinsätzen.

LVR/LWL-Arbeitshilfe

Gemeinsame Arbeitshilfe der Landesjugendämter Rheinland (LVR) und Westfalen (LWL), Stand Januar 2026, zum Einsatz von Sicherheitsdiensten in betriebserlaubnispflichtigen Jugendhilfeeinrichtungen. Kernpunkte: Ultima Ratio, LJA-Zustimmung, Ausschluss von Subunternehmern, § 34a GewO, Reflexions- und Exitpflichten. Mehr dazu →

Sachkundenachweis § 34a GewO

Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Mindestqualifikation für jede Person, die in der Jugendhilfe Sicherheitsbegleitung ausübt.

Schulbegleitung (§ 35a SGB VIII)

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung zur Sicherung schulischer Teilhabe. Mehr dazu →

Systemsprenger

Umgangssprachlicher, fachlich umstrittener Begriff für junge Menschen, bei denen wiederholt Hilfen abgebrochen sind. Der Begriff verlagert das Systemversagen auf das Kind; fachlich beschrieben sind meist schwere Bindungs- und Traumafolgestörungen. Mehr dazu →

Träger (freier Träger)

Nichtstaatliche Organisation, die Leistungen der Jugendhilfe erbringt, hier: die Wayve Jugendhilfe GmbH. Öffentliche Träger sind die Jugendämter. Mehr dazu →

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