Stationäre Jugendhilfe für individuelle und intensivpädagogische Hilfen
Wenn Wohngruppe und Regelangebot nicht mehr tragen, braucht ein Fall ein Setting, das für genau diesen jungen Menschen gebaut ist. Wayve realisiert stationär umgesetzte Einzelbetreuungen nach § 35 SGB VIII und intensivpädagogische Maßnahmen, bei Bedarf auf Grundlage eines Beschlusses nach § 1631b BGB.
Fallanfrage stellen
Fachliche Rückmeldung binnen 24 Stunden, verbindlich.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage verwendet.
Eine Adresse für die Fälle, für die es keine Standardantwort gibt
Diese Seite richtet sich an Fachkräfte, die einen Platz für einen jungen Menschen suchen, bei dem reguläre stationäre Angebote nicht mehr greifen: Jugendämter und ASD, Landesjugendämter, freie Träger, Kliniken und andere fallsteuernde Stellen. Sie finden hier eine klare Beschreibung dessen, was stationäre Jugendhilfe in individualpädagogischer Form leisten kann, welche Rechtsgrundlagen gelten und wie eine Aufnahme bei Wayve konkret abläuft.
Und Sie bekommen eine Zusage, an der Sie uns messen können: Auf jede Fallanfrage antworten wir innerhalb von 24 Stunden mit einer fachlichen Einschätzung. Können wir aufnehmen, sagen wir unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitrahmen. Können wir nicht, sagen wir warum und empfehlen, wo möglich, eine Alternative.
Stationäre Settings, die auf den Einzelfall zugeschnitten sind
Individualpädagogische Einzelbetreuung
Stationär umgesetzte 1:1-Betreuung nach § 35 SGB VIII für Kinder und Jugendliche, die im Gruppenkontext nicht ankommen. Eine feste Bezugsperson, ein individuell entwickeltes Konzept, verlässliche Tagesstruktur.
Intensivpädagogik, auch mit Beschluss
Intensivpädagogische Settings mit abgestufter Sicherheitsstruktur für Fälle mit erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung. Auf Grundlage eines familiengerichtlichen Beschlusses nach § 1631b BGB, mit Zustimmung des Landesjugendamts.
Ergänzende Leistungen
Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII, einzeln oder kombiniert mit einer laufenden Maßnahme. Dazu fachliche Beratung bei der Frage, welches Setting für einen konkreten Fall geeignet ist.
Vier Zusagen, die wir schriftlich halten
Träger-Websites versprechen viel. Wir beschränken uns auf das, was Sie im Verlauf einer Maßnahme tatsächlich überprüfen können.
Rückmeldung binnen 24 Stunden, inhaltlich
Keine Eingangsbestätigung, sondern eine fachliche Ersteinschätzung durch eine Person, die den Fall gelesen hat. Auch am Wochenende, wenn die Lage es erfordert.
Ehrliche Absagen mit Begründung
Wenn ein Fall aus fachlicher Sicht ein anderes Setting braucht oder unsere Kapazitäten nicht ausreichen, sagen wir das sofort. Sie verlieren keine Woche mit Warten auf eine Antwort, die nie kommt.
Prüffähige Konzepte statt Prospektsprache
Für jede Maßnahme liegt ein schriftliches Betreuungskonzept vor: Ziele, Methoden, Sicherheitsstruktur, Berichtsrhythmus, Exitstrategie. Bei Maßnahmen mit Beschluss zusätzlich das Sicherheitskonzept, das dem Landesjugendamt zur Zustimmung vorgelegt wird.
Berichtswesen ohne Beschönigung
Regelmäßige schriftliche Berichte an das fallzuständige Jugendamt. Vorfälle werden gemeldet, nicht verwaltet. Wenn eine Maßnahme kippt, erfahren Sie es von uns zuerst.
Was stationäre Jugendhilfe leisten kann, und wo ihre Grenzen liegen
Stationäre Jugendhilfe umfasst alle Hilfen zur Erziehung, bei denen Kinder und Jugendliche außerhalb des Elternhauses über Tag und Nacht betreut werden: von der klassischen Heimerziehung nach § 34 SGB VIII bis zur intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII.
Für die meisten jungen Menschen ist eine Wohngruppe der richtige Ort. Für einen kleinen Teil ist genau diese Gruppensituation das Problem: Sie triggert Eskalationsmuster, die jede Maßnahme scheitern lassen, egal wie gut die Einrichtung arbeitet. Für diese Fälle braucht es individualpädagogische, stationär umgesetzte Settings mit einem Betreuungsschlüssel, den keine Gruppe leisten kann. Das ist der Schwerpunkt von Wayve.
Für diese Konstellationen sind wir aufgestellt
- Mehrfach abgebrochene stationäre Vormaßnahmen
- Ausgeprägte selbst- oder fremdgefährdende Verhaltensweisen
- Bindungs- und Traumafolgestörungen mit hoher Beziehungsabwehr
- Junge Menschen, die als sogenannte Systemsprenger gelten
- Vorliegender oder angestrebter Beschluss nach § 1631b BGB
- Länderübergreifende Unterbringung mit Distanz zum Herkunftsmilieu
So läuft eine Fallanfrage ab
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge. Vom ersten Kontakt bis zum Betreuungsbeginn wissen Sie an jedem Punkt, was als Nächstes kommt.
Fallanfrage einreichen
Über das Formular, per E-Mail oder telefonisch. Es reichen Alter, grobe Problemlage, bisherige Maßnahmen und die Frage, ob ein Beschluss vorliegt oder angestrebt wird.
Fachliche Rückmeldung binnen 24 Stunden
Sie erhalten eine inhaltliche Einschätzung: Aufnahme möglich, unter welchen Bedingungen, in welchem Zeitrahmen. Oder eine begründete Absage mit Alternativempfehlung.
Fallklärung und Konzept
Gespräch mit der fallverantwortlichen Fachkraft, Abstimmung des Betreuungskonzepts, Klärung von Hilfeplan, Entgelt und, bei Maßnahmen mit Beschluss, der Zustimmung des Landesjugendamts.
Aufnahme
Betreuungsbeginn nach Vorlage aller Bewilligungen und Beschlüsse. Die Bezugsperson ist ab dem ersten Tag im Fall und bleibt es.
Einrichtungen in der Region, Aufnahme bundesweit
Unsere Einrichtungen liegen im Raum Bonn und im angrenzenden Rheinland-Pfalz um Ahrweiler. Für die Jugendämter der Region sind wir dadurch ein erreichbarer Partner mit kurzen Wegen. Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet: Familiengerichtliche Beschlüsse anderer Bundesländer sind bundesweit vollstreckbar, und bei vielen Fällen ist die räumliche Distanz zum Herkunftsmilieu ausdrücklich Teil des Konzepts.
Regionale Anlaufstellen: Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und Kreis Ahrweiler.
Direkter Draht für dringende Fälle
Wenn die Situation keinen langen Vorlauf erlaubt, rufen Sie an. Wir besprechen den Fall sofort, Unterlagen klären wir im Nachgang.
Häufige Fragen von fallanfragenden Stellen
Kinder und Jugendliche, bei denen Gruppenangebote und reguläre stationäre Settings wiederholt gescheitert sind oder von vornherein ungeeignet erscheinen. Typisch sind mehrfach abgebrochene Vormaßnahmen, ausgeprägte Selbst- oder Fremdgefährdung, Bindungs- und Traumafolgestörungen sowie Fälle, für die eine freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1631b BGB genehmigt wurde oder geprüft wird.
Die fachliche Rückmeldung erfolgt binnen 24 Stunden. Der Aufnahmezeitpunkt hängt vom Einzelfall ab: Maßnahmen ohne Beschluss können nach Hilfeplanbewilligung zügig starten. Maßnahmen mit Beschluss benötigen zusätzlich die rechtskräftige familiengerichtliche Genehmigung und die Zustimmung des Landesjugendamts zum Sicherheitskonzept. In dringenden Konstellationen begleiten wir beide Verfahren aktiv.
Die Kosten trägt der zuständige öffentliche Jugendhilfeträger auf Grundlage von Entgeltvereinbarungen. Die Höhe richtet sich nach Betreuungsintensität und Sicherheitsstruktur. Wayve legt die Entgeltkalkulation gegenüber dem Jugendamt offen; Nachforderungen ohne vorherige Abstimmung gibt es nicht.
Nein. Sicherheitsbegleitung wird ausschließlich durch eigenes, pädagogisch eingebundenes Personal mit Sachkundenachweis nach § 34a GewO umgesetzt. Die gemeinsame Arbeitshilfe von LVR- und LWL-Landesjugendamt (Stand Januar 2026) schließt Subunternehmer aus; wir setzen darüber hinaus grundsätzlich kein trägerfremdes Personal ein.