Fallanfrage stellen
Beschreiben Sie den Fall in wenigen Sätzen. Sie erhalten binnen 24 Stunden eine fachliche Rückmeldung mit einer klaren Aussage: Aufnahme möglich, unter welchen Bedingungen, oder begründete Absage mit Alternativempfehlung. Bei dringenden Fällen rufen Sie direkt an: 0228 / 90 245 171.
Welche Fälle wir annehmen, und welche nicht
Wayve ist spezialisiert auf Fälle, bei denen reguläre stationäre Angebote nicht mehr greifen: mehrfach abgebrochene Vormaßnahmen, erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung, vorliegende oder angestrebte Beschlüsse nach § 1631b BGB, sogenannte Systemsprenger-Konstellationen.
Nicht annehmen werden wir Fälle, für die aus fachlicher Sicht ein weniger intensives Setting geeignet wäre. Ein 1:1-Setting für einen Jugendlichen, der eine gute Wohngruppe bräuchte, ist keine Hilfe, sondern eine Fehlplatzierung. Auch das sagen wir Ihnen binnen 24 Stunden, mit Begründung.
Vertraulichkeit ist bei uns kein Kleingedrucktes
Eine Fallanfrage enthält sensible Informationen über einen jungen Menschen in einer belastenden Situation. Wir behandeln jede Anfrage entsprechend vertraulich. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser konkreten Anfrage genutzt, nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbung verwendet. Die Übermittlung des Formulars erfolgt verschlüsselt, und der Zugriff auf eingehende Anfragen ist auf die fallverantwortlichen Personen bei Wayve beschränkt.
Wir bitten Sie, im Formular bewusst sparsam mit personenbezogenen Daten des jungen Menschen umzugehen. Für die Ersteinschätzung genügen Alter, grobe Problemlage, bisherige Maßnahmen und der rechtliche Stand. Vollständige Klarnamen, Diagnosen oder Aktenauszüge sind an dieser Stelle nicht nötig und sollten erst im geschützten Rahmen nach unserer Rückmeldung ausgetauscht werden. So bleibt die Datenverarbeitung von Anfang an auf das Erforderliche begrenzt, ganz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Was eine Fallanfrage aussagekräftig macht
Je klarer das Bild, das Sie uns in wenigen Sätzen zeichnen, desto belastbarer ist unsere Einschätzung binnen 24 Stunden. Diese vier Angaben helfen uns am meisten.
Der bisherige Hilfeverlauf
Welche Maßnahmen gab es bereits, und woran sind sie gescheitert? Gerade die Abbruchgründe verraten viel darüber, ob ein individualpädagogisches oder ein intensivpädagogisches Setting das Richtige ist. Ein Jugendlicher, der drei Wohngruppen nach Eskalationen verlassen hat, braucht ein anderes Konzept als einer, bei dem eine ambulante Hilfe schlicht nicht ausgereicht hat.
Die aktuelle Gefährdungslage
Liegt eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vor, und wie äußert sie sich konkret? Diese Einschätzung entscheidet mit darüber, ob ein freiwilliges Setting tragfähig ist oder ob eine Maßnahme mit familiengerichtlichem Beschluss nach § 1631b BGB in Betracht kommt. Beschreiben Sie beobachtbares Verhalten statt bloßer Etiketten.
Der rechtliche Stand
Ist ein Beschluss nach § 1631b BGB bereits vorhanden, beantragt oder erst in Prüfung? Gibt es einen laufenden Hilfeplan? Diese Angaben bestimmen den Zeitrahmen: Maßnahmen ohne Beschluss können zügiger starten, während eine freiheitsentziehende Unterbringung zusätzlich die gerichtliche Genehmigung und die Zustimmung des Landesjugendamts benötigt.
Ihr Zeithorizont
Handelt es sich um einen Sofortbedarf oder um eine mittelfristige Planung? Ein realistischer Zeitrahmen hilft uns, Ihnen ehrlich zu sagen, ob wir die Aufnahme in Ihrem Fenster leisten können. Bei akuten Lagen ist der direkte Anruf ohnehin der schnellere Weg als das Formular.
Fehlt Ihnen zu einem Punkt eine Angabe, reichen Sie die Anfrage trotzdem ein. Wir fragen nach, was wir für eine fundierte Einschätzung noch brauchen. Kein Fall scheitert bei uns an einem unvollständig ausgefüllten Formular, und keine Anfrage bleibt ohne Antwort liegen.
Wie es nach Ihrer Fallanfrage weitergeht
Sobald Ihre Anfrage eingegangen ist, liest sie eine fachlich verantwortliche Person, keine automatische Vorsortierung. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine inhaltliche Rückmeldung. Passt der Fall zu unserem Profil, schlagen wir ein Fallklärungsgespräch vor und benennen die nächsten Schritte. Passt er nicht, sagen wir das offen und empfehlen, wo möglich, eine geeignetere Alternative.
Führt die Klärung zu einer Aufnahme, folgen Konzeptabstimmung, Hilfeplanung und die Klärung des Entgelts mit dem Kostenträger. Bei Maßnahmen mit Beschluss kommen das Sicherheitskonzept und die Zustimmung des Landesjugendamts hinzu. Wir begleiten diese Schritte aktiv und halten Sie in jeder Phase auf dem Laufenden, damit Sie als fallsteuernde Stelle jederzeit wissen, wo das Verfahren steht.
Der schnellste Weg bei dringenden Fällen
Wenn die Situation keinen Vorlauf erlaubt, rufen Sie an. Am Telefon klären wir den Fall direkt und sagen Ihnen sofort, ob und wie schnell eine Aufnahme realistisch ist. Das Formular und die Unterlagen können wir im Nachgang nachreichen.
- Telefon: 0228 / 90 245 171
- E-Mail: info@wayve-jugendhilfe.de
- Rückmeldung binnen 24 Stunden, auch am Wochenende
Fragen zur Anfrage
Ja. Eine Anfrage vom Freitagnachmittag beantworten wir spätestens Samstag, bei erkennbarer Dringlichkeit früher.
Ja. Fallanfragen nehmen wir von allen fallsteuernden Stellen entgegen: Jugendämter, ASD, Landesjugendämter, freie Träger, Kliniken und Sozialdienste. Die leistungsrechtliche Entscheidung liegt beim zuständigen Jugendamt; wir unterstützen bei der Abstimmung.
Nein. Die Anfrage ist eine unverbindliche Fallprüfung. Verbindlich wird es erst mit Hilfeplan, Entgeltvereinbarung und, wo erforderlich, Beschluss und Zustimmung des Landesjugendamts.